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mobifresh
Franchise-System
MietClou GmbH
www.mietclou.de
Nartenstraße 19
21079 Hamburg
Deutschland

Kontaktdaten
 
Ansprechpartner: Gunter Bauer
Verantwortungsbereich: Geschäftsführung
Telefon: 040 32 80 98 50
Telefax:
Email: info@mietclou.de
Internet: www.mietclou.de
 

Systeminformationen
 
Branche: Reinigung + Reperatur
Unternehmen besteht seit: 1989
Aktuelle Anzahl Partner: 12
Geplante Anzahl Partner: 160
 

Foto/Bild:
 
Keine Bilddatei hinterlegt.
 
Voraussetzungen
 
Partnersuche in: D, CH, A
notwendiges Eigenkapital: € 5.000,00
Investitionssumme: € 10.000,00 bis 25.000,00
Eintrittsgebühr: € 1.500,00
Franchisegebühr: abhängig von Kabinenanzahl
Werbegebühr:keine
 

Unternehmenskonzept
 
Mit mobifresh® können Ihre Selbständigkeit sowohl im Nebenerwerb als auch in Vollexistenz betreiben. Eine spezielle Sachkunde ist für mobifresh® nicht erforderlich. Werden Sie in einem Markt tätig, in dem kontinuierlich die Nachfrage immer wieder ganz natürlich entsteht. Ihre Tätigkeit ist denkbar einfach, denn wir haben für Sie das mobifresh® System entwickelt. Ein Miettoilettensystem ohne Einsatz aufwändiger Spezialfahrzeuge, mit interessanten Alleinstellungsmerkmalen und hoher Wirtschaftlichkeit. mobifresh® Kunden finden Sie bei Bauunternehmen, Flohmärkten, Handwerksbetrieben, Jahrmärkten, Kleingartenvereinen, Marktbeschickern, Ordnungsämtern, Osterfeuern, Partydiensten, Privatveranstaltungen, Spargelbauern, Sportveranstaltungen, Weinbauern, Zeltverleihern, um nur einige zu nennen.
 
Dokumente
 
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Sonstiges
 
Willkommen bei Ihrem Sprung in die Selbständigkeit Sie interessieren sich für das Transportgewerbe? Sie waren bisher gewerblich tätig und suchen nach einer glücklichen beruflichen Zukunft? Wenn Sie bereit sind, richtig zuzupacken und den Wunsch haben, Ihr Einkommen und Ihre Arbeitszeit selbst zu bestimmen, dann sollten wir uns kennenlernen. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen ersten Überblick zum Aufbau einer neuen Berufsperspektive. Unser Ziel ist es dabei nicht, Sie durch eine übertrieben positive Darstellung zu umwerben, sondern Sie im Sinne einer echten Partnerschaft über Chancen und auch Risiken einer Existenzgründung zu informieren. Unser Ziel ist es, Sie über den Markt und die Möglichkeiten als mobifresh® Partner zu informieren und Ihnen unser Know How zu vermitteln, um reibungslos zu starten und langfristig erfolgreich tätig zu werden. Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Existenzgründungsberater mit dem wir eine enge Partnerschaft pflegen. MietClou GmbH Juni 2005 Pressemitteilung Das Geschäft mit dem Geschäft Solide Grundlage für Existenzgründer und zur Erweiterung eines Gewerbes Ungefähr 200 Firmen erwirtschaften mit einem Potential von 110.000 Kabinen einen jährlichen Mietumsatz von ca. 130 Mio Euro. Die Vermietung von Mobiltoiletten hat ihre Wurzeln in der Arbeitsstättenverordnung für die Bauwirtschaft, d. h. auf jeder Baustelle müssen entsprechend der Beschäftigtenanzahl mobile Toilettenkabinen vorgehalten werden. Hinzu kommen Kabinen, die jeder von Veranstaltungen her kennt. Der Rückgang von 1,5 Mio Beschäftigten im Jahre 1995 auf aktuell 800.000 Beschäftigte stellt zwar einen tiefen Einschnitt dar, mindert aber nicht die guten Möglichkeiten für Existenzgründer. Ein Team von Brancheninsidern hat diese Situation zum Anlaß genommen und ein neues Toiletten-system entwickelt. Zukünftig soll dieses alle Marktpreise schlagen und dabei wieder eine sehr aus-kömmliche Marge für die Betreiber garantieren. Darüber hinaus gibt es für den Benutzer des neuen Systems erstmals nach mehr als dreißig Jahren neue, nachvollziehbare Produktvorteile. Wurde bisher die Reinigung mit all den Nachteilen ausschließlich vor Ort vorgenommen, so wird in diesem neuen Verfahren die Reinigung zentral durchgeführt. Damit kann erstmals eine Garantie für die Desinfektion gegeben werden. Frischer geht es nicht. Das neue System ist deshalb besonders wirtschaftlich, da Personal- und Fahrzeugkosten drastisch gesenkt werden konnten. Während herkömmliche Systeme das Absaugen der Fäkalien vor Ort erfordern, arbeitet dieses System auf der Grundlage des Leergutverfahrens, indem der Fäkalientank bei Bedarf einfach gewechselt wird. MietClou sucht noch weitere Logistikpartner im Bundesgebiet. Besonders interessant für den Bewerber ist es, dass diese Tätigkeit gewerblichen Arbeitnehmern eine neue berufliche Chance bietet. Der Servicestandort kann dabei vollständig frei gewählt werden. Eine weitere gute Botschaft ist, dass die MietClou Zentrale alle wesentlichen Aufgaben wie Vertrieb, Einkauf, Rechnungswesen und Werbung übernimmt. Definition Franchise (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Ursprünglich stammt der Begriff „Franchise" aus dem Französischen. Im Mittelalter bezeichnete er die Vergabe von Privilegien an Dritte, die gegen Entgelt eine im staatlichen Interesse liegende Produktion oder den Handel mit gewissen Erzeugnissen betrieben. In Großbritannien prägte der Begriff das Vorrecht, das die britische Krone Vertrauensleuten zur Steuereinnahme einräumte, und in den USA des vorigen Jahrhunderts wurden unter dem Namen „Franchising" Rechte zur Erschließung des Kontinents vergeben. Auf diese Weise konzessionierte man etwa die Eisenbahnlinien. Heute bezeichnet man mit dem Begriff ,,Franchise" ein Vertriebssystem mit spezifischen Eigenarten und Vorteilen. Die offizielle, für Deutschland gültige Definition des Begriffs „Franchising" wurde vom Deutschen Franchise-Verband e.V. erstellt. Demnach betrachtet der Verband alle Vertriebsformen als Franchise-System, die der nachfolgenden Definition entsprechen: „Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystems zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.“ Vorzüge des Franchising (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Franchising, die „Partnerschaft für wirtschaftlichen Erfolg", verbindet die Vorteile von Grossunternehmen (Marktmacht) mit denen von Kleinunternehmen (Marktnähe). Bezeichnend ist dabei eine strikte Arbeitsteilung zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Somit liegen die Vorteile des Franchisings für den Franchise-Geber im Vergleich zu anderen Vertriebsformen in einem direkteren und zugleich mittelfristig Kapital schonenderen Marktzugang. Hinzu kommen die Vorteile der Rationalisierung sowie der größeren Effizienz des Systems am Markt, der steigenden Attraktivität bei den Lieferanten und der schnelleren Expansionsmöglichkeiten. Zudem spricht aus der Sicht der Unternehmen die Markt-, Kunden- und Partnernähe für die Vertriebsform Franchise. Franchising bietet dem Franchise-Geber als auch dem Franchise-Nehmer eine größere wirtschaftliche Sicherheit. Für den Franchise-Nehmer bietet Franchising eine ausgereifte, selbstständige Existenz. Er profitiert zum einen von den Service- bzw. Dienstleistungen des Franchise-Gebers und zum anderen von einem höheren Unternehmensniveau, Einkaufsvorteilen, einem Wettbewerbsvorsprung und folglich einer steigenden Attraktivität bei den Kunden. Der Franchise-Nehmer wird insgesamt entlastet, da er von seiner Systemzentrale von möglichst vielen Arbeiten (Produktinnovation, Marketingkonzeption, überregionale Werbung etc.) entbunden wird und sich daher ganz auf den erfolgsentscheidenden Vertrieb konzentrieren kann. Voraussetzung ist immer, dass sich beide Seiten an die Spielregeln halten. Grundsätzlich behaupten sich Franchise-Systeme durch die wesentlichen Erfolgsfaktoren: Multiplikatoreffekt, Wettbewerbsvorsprung, Markt- und Einkaufsmacht, Image, überregionale Präsenz und den damit verbundenen erhöhten Bekanntheitsgrad. Der Wettbewerbsvorsprung, das Erfolgsrezept eines Franchise-Systems, kann unterschiedlichster Art sein. Denkbar sind z.B. neue Produkte, neue Problemlösungen, Einkaufsvorteile, ein hoher Rationalisierungsgrad oder ein besonderes Marketingkonzept. Abgrenzung zu anderen Vertriebswegen (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Ein Franchise-System ist ein kooperatives, arbeitsteiliges und straffes Vertriebssystem mit vertikaler Struktur. Als solches weist es folgende Merkmale auf: Absatzsystem Ein Absatzsystem im Franchising besteht aus dezentralen Vertriebsstellen, d.h., der Vertrieb wird nicht vom Franchise-Geber reguliert, sondern von den jeweiligen Franchise-Nehmern vor Ort gesteuert. Das franchise-spezifische Absatzsystem ermöglicht zudem eine systematische Potentialausschöpfung. Dadurch, dass der Vertrieb dem Franchise-Nehmer obliegt, der die Nachfrage in seinem Gebiet am besten kennt, wird dieser von Standort zu Standort gesteuert; die Marktmasse bleibt flexibel. Leistungsbeitrag des Franchise-Gebers Zu den Leistungen des Franchise-Gebers gehören unter anderem das Erstellen von Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzepten sowie der Betriebsaufbau, die Ausbildung der Partner, ihre laufende aktive Unterstützung und die ständige Weiterentwicklung des Systems. Leistungsbeitrag des Franchise-Nehmers Die Leistungen des Franchise-Nehmers setzen sich aus seinem Arbeits- und Kapitaleinsatz sowie den Markt- und Erfolgsinformationen, die er der Systemzentrale zur professionellen Auswertung übermittelt, zusammen. Rechtlicher Status Sowohl der Franchise-Geber, als auch der Franchise-Nehmer sind selbstständige Unternehmer. Sie arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchise-Geber hat lediglich richtlinienähnliche Kompetenzen, die es ihm ermöglichen, systemkonformes Verhalten durchzusetzen. Straffe Organisation Die Organisation eines Franchise-Systems zeichnet sich zum einen durch seine vertikale Struktur aus, d.h., der Franchise-Geber erstellt und überlässt dem FranchiseNehmer das bewährte Geschäftskonzept, das wiederum dessen unternehmerischen Erfolg sichert. Für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer bedeutet dies eine faire Erfolgsbeteiligung. Zum anderen zeichnet sich die Organisation durch eine komplementäre Arbeitsteilung aus, die eine gruppeninterne Spezialisierung ermöglicht, so dass jeder das tut, was er am besten kann. Hinzu kommt, dass der Franchise-Geber eine richtlinien-ähnliche Kompetenz inne hat, die das systemkonforme Verhalten aller Beteiligten ermöglicht. Die Selbstständigkeit des Franchise-Nehmers wird dadurch nicht berührt. Einheitliches Auftreten Das einheitliche Auftreten des Systems stärkt nicht nur das Gesamterscheinungsbild, sondern auch die Marke bzw. den Namen des Systems auf dem Markt. Gleichzeitig wird der Bekanntheitsgrad unter den Verbrauchern gesteigert. Darüber hinaus stellt das einheitliche Auftreten zusammen mit dem gemeinsamen Image einen wesentlichen Erfolgsfaktor jedes Franchise-Systems dar und trägt erheblich zum Vertrauensverhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer bei. Vertragsrechtliche und markenspezifische Bindung der Partner Die vertragsrechtliche Bindung der Partner ist grundsätzlich auf eine längerfristige Zusammenarbeit ausgerichtet. Diese Dauerhaftigkeit schützt einerseits Franchise-Geber und Franchise-Nehmer vor einer kurzfristigen ordentlichen Kündigung. In den meisten Fällen bedeutet gerade für den Franchise-Nehmer eine solche Kündigung den Entzug der Existenzgrundlage. Während der fest vereinbarten Laufzeit ist daher für beide Seiten nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Andererseits ermöglicht eine lange Vertragslaufzeit dem Franchise-Geber die längerfristige Planung des gesamten Systems und dem Franchise-Nehmer die nachhaltige Existenzsicherung sowie die Rückgewinnung seines Kapitaleinsatzes. erhält. Vorteile für den Franchisenehmer (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Es gibt viele Gründe, sich selbstständig zu machen. Den einen treibt der Wunsch, sein eigener Herr zu sein, ein anderer möchte etwas Eigenes aufbauen, und ein Dritter sucht nach einer zukunftssichernden Perspektive als Alternative zu seiner bestehenden Tätigkeit. Die Erfüllung aller dieser Motive ist mit Franchising möglich. Dabei bietet es Existenzgründern die positive Alternative, nicht bei "Null" anfangen zu müssen. Wer sich einem Franchise-System anschließt spart sehr viel Zeit, vermeidet Fehler und minimiert gleichzeitig das finanzielle Risiko. Denn als Franchise-Nehmer übernimmt man ein ausgetestetes und reichlich erprobtes Geschäftskonzept, das sich schon viele Male bewährt hat. Als Franchise-Nehmer sind Sie selbstständiger Unternehmer und bestimmen Ihr Einkommen durch eigenen Einsatz. Dabei unterstützt Sie der Franchise-Geber mit seinem Wissen durch ständige Betreuung, Hilfestellungen, Schulungen und Weiterbildung. Die Quote von gescheiterten Franchise-Nehmern ist im Vergleich zum „Einzelkämpfer" sehr gering. Der Grund liegt im Produkt der „schlüsselfertigen Existenz" des Franchise-Gebers und der konsequenten Arbeitsteilung im System. Der Franchise-Geber bringt dabei seine unternehmerische Einsatzbereitschaft und die Finanzkraft des Franchise-Nehmers in die Partnerschaft mit ein, während der Franchise-Nehmer das ausgereifte Konzept übernimmt, das vom Franchise-Geber ständig weiterentwickelt wird und eine kontinuierliche erfolgsbefähigende Beratung erfährt. Dadurch, dass jeder im System das tut, was er seinen Stärken entsprechend am besten kann, entsteht Synergie, d.h. durch das zielgerichtete partnerschaftliche Miteinander selbstständiger Unternehmer entsteht für jeden Beteiligten ein weitaus positiverer Effekt und größerer Nutzen, als dies im Alleingang der Fall wäre. Die Vorteile, Franchise-Nehmer zu werden, sind demnach vielfältig. Sie übernehmen nicht nur eine bereits erfolgreich multiplizierte Geschäftsstrategie, sondern können aufgrund der Arbeitsteilung alle Kräfte auf wichtige Aufgaben vor Ort richten. Als Franchise-Nehmer sind Sie selbstständiger Unternehmer, erhalten eine gestützte Existenz und profitieren von dem Wissenstransfer des Franchise-Gebers. Entscheiden Sie sich als Franchise-Nehmer, in ein relativ „junges" System ein zutreten, sollten Ihre persönlichen und fachlichen Voraussetzungen umso ausgeprägter sein, da gerade im „Anfangsstadium" gewisse Prozesse im System gemeinsam den Marktgegebenheiten angeglichen werden müssen. Treten Sie in ein bereits länger etabliertes System ein, profitieren Sie in erster Linie von seinem hohen Bekanntheitsgrad sowie dem stärkeren Marktauftritt durch einheitliches Das mobifresh® System Während Sie diese Zeilen lesen , sind Sie inmitten Ihrer Überlegungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, zu erweitern oder neu auszurichten. Sie werden sich auch mit Fragen auseinandersetzen wie „ Soll ich meine derzeitige Position aufgeben?“ oder „Soll ich meine Zeit und Geld in ein eigenes Unternehmen investieren?“ oder „ Was geschieht, wenn ich die falsche Wahl treffe?“ oder „Bin ich überhaupt ein Unternehmertyp, schließlich trage ich Verantwortung für meine Familie“. Um Ihnen eine auf Ihre spezielle Sitation zugeschnittene Entscheidungshilfe zu geben, sollten wir ein persönliches Gespräch führen. Sie können in diesem Zusammenhang dann auch den „Blick hinter die Kulissen“ werfen. Für diese Art von Gesprächen haben wir für Sie umfangreiche Informationen zum mobifresh® Partnersystem zusammengestellt. Die Informationen auf diesen Seiten sollen Ihnen die Entscheidung für ein persönliches Gespräch ebnen. Franchising – was ist das? Der Begriff beschreibt die Unternehmensform der Zukunft. Sie arbeiten als Franchisenehmer mit einem großen Netzwerk zusammen und bleiben dennoch unabhängig. Als Franchisenehmer arbeiten Sie rechtlich völlig selbständig und damit auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Als Franchisepartner müssen Sie nicht bei “null“ anfangen sondern greifen von Beginn an auf umfassende Erfahrungen der mobifresh® Franchisezentrale zurück. Ein Grundprinzip im Franchising ist die Arbeitsteilung. Dabei folgt man dem Grundsatz „Einmal Denken und hundert Mal handeln“. Der darin liegende Ansatz führt zum Prinzip der Zentralisierung von bestimmten Leistungen. Die sich durch die Arbeitsteilung ergebenden Konsequenzen sind in den Systemhandbüchern detailliert beschrieben und werden kontinuierlich ergänzt. Der mobifresh® Markt In Deutschland werden jährlich ca. 110.000 mobile Toilettenkabinen vermietet. Der Gesamtumsatz der Vermietung beträgt jährlich ca.130 Mio Euro. Neben dem Marktführer ToiToi & Dixi existieren ca. 250 Kleinbetriebe. Hinsichtlich der Marktanteile entfallen auf ToiToi & Dixi ca. 50% und auf die Summe der Kleinbetriebe die anderen 50%. Während ToiToi & Dixi über neun Gesellschaften bundesweit aufgestellt ist, agieren die Kleinbetriebe ausschließlich in ihren regionalen Märkten, sie sind i.d.R. nicht in einem Netzwerk organisiert. Potentielle Mietkunden weiten ihre Aktivitäten über ihre regionalen Standorte hinaus weiter aus. Der Grund ist die Umwandlung in globale Konzernstrukturen mit daraus resultierender flächendeckender Nachfrage für Miettoiletten. Zusätzlich sind die Mietkunden gezwungen, ihre Aufträge weit über ihre Standortgrenzen hinaus zu akquirieren. Die Folge ist die überregionale Nachfrage nach Miettoiletten. Von dieser Entwicklung partizipieren vorrangig bundesweite Netzwerke. So auch das mobifresh® Franchisesystem. Die bundesweite Präsenz nimmt mobifresh® über das Netzwerk von Franchisepartnern wahr. Neben den vom Franchisebetrieb regional akquirierten Aufträgen werden die überregionlen Aufträge von der mobifresh® Zentrale akquiriert und dann direkt an die regionalen Franchisebetriebe zur Bearbeitung weitergegeben. Die Unternehmensgründung kann als Nebenerwerb begonnen werden und nach praktischen Erfahrungen zu einer Vollexistenz ausgebaut werden. Das Vermietungsgeschäft kann jederzeit der regionalen Marktentwicklung angepasst werden. Für das mobifresh® System sind keine größeren Investitionen in Geräte oder Fahrzeuge notwendig. Die im Mittelpunkt der Betrachtung stehenden Kabinen mieten Sie von der Franchisezentrale ab einem Zeitpunkt, ab dem sie die regionale Marktentwicklung für die Weitervermietung abschätzen können. Die Mieteinnahmen belaufen sich unter Berücksichtigung der saisonalen Schwankungen je Kabine auf knapp 1.000,00 Euro jährlich. Bei der Plazierung von beispielsweise 50 Kabinen belaufen sich die Erlöse aus der Vermietung demnach auf ca. 50.000,00 Euro jährlich. Die mobifresh® Tätigkeit Werden Sie in einem Markt tätig, in dem kontinuierlich der Bedarf immer wieder ganz natürlich entsteht. Ihre Tätigkeit ist denkbar einfach, denn wir haben für Sie das mobifresh® System entwickelt. Ein Toilettensystem ohne Einsatz aufwändiger Spezialfahrzeuge, mit interessanten Alleinstellungsmerkmalen und hoher Wirtschaftlichkeit. Sie mieten bei unserer Mietzentrale die mobifresh® Kabine, plazieren diese bei Ihrem Mietkunden und führen den Reinigungsservice durch. Und das machen sie Kabine für Kabine: Standort suchen, mobifresh® Kabine anmieten und beim Mietkunden aufstellen, Reinigen zu den vereinbarten Zeiträumen und nach Ende der Maßnahme die mobifresh® Kabine wieder abholen. Mit geringsten Investitionen nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand. Machen Sie sich jetzt unahängig und werden Sie eigenständiger Unternehmer(in). Mobile Toilettenkabine Kabine  Stabile Kabine im attraktiven Design.  Toilettensystem mit interessanten Alleinstellungsmerkmalen.  Einfache Handhabung ohne Einsatz von Spezialfahrzeugen. Hygienebox im Austauschverfahren  Wechseltanksystem im „Leergutverfahren“.  Wirtschaftlich durch blitzschnellen Austausch.  Hohe Kundenakzeptanz durch besondere Hygiene. Handelsübliche Fahrzeuge  Ein zugkräftiger Pkw mit Anhängerkupplung reicht i.d.R.  Keine Neuanschaffung von Absaugfahrzeugen notwendig.  Sehr wirtschaftlich im Vergleich zu herkömmlichen Systemen. Werbewirksames Transportgerät  Bereits ein PKW Anhänger reicht als Transportgerät.  Die Werbegestaltung sorgt dafür, dass Sie bei Ihren Kunden positiv wahrgenommen werden.  Für Sie selbst besteht ein positives Image zum Produkt. Vom Grundsatz her ist jeder Pkw Anhänger für die Tätigkeit geeignet. Übliche Abmessungen von Pkw Anhängern bewegen sich bei einer Breite (Innenmaß) von ca. 1,57 bis 1,75 Meter und einer Länge (Innenmaß) von 2,55 bis 3,06 Meter. Diese Standardabmessungen erlauben den Transport von zwei Kabinen im stehenden Zustand hintereinander. Zusätzlich zu den Kabinen können ca. 6 bis 12 Stück mobifresh® Hygieneboxen befördert werden. Maße der Kabine:Grundpalette 104 x 104 cm; Höhe 230 cm. Maße der Hygienebox: Grundfläche 58 x 50 cm; Höhe 50 cm. Eine optimale Ausnutzung des Anhängervolumens erreichen Sie bei folgenden Anhängervarianten: Transport der Kabine stehend (8 Kabinen) Daten:Tandemachse (gebremst); Jumboräder 10 Zoll; Länge 4,10 Meter (Innen); Breite 2,10 Meter (Innen); Höhe 2,35 Meter (Innen); zul. Gesamtgewicht 2,5 t. Der Anhänger mit einer Breite von 2,10 Meter kann i.d.R. mit einem Pkw gezogen werden. Bei einer Breite des Zugfahrzeugs von ca. 1,75 Meter entsteht ein Überstand des Anhängers von ca. 15 cm je Seite. Auf Grund der Anhängerhöhe, bei stehendem Kabinentransport, eignen sich als Zugfahrzeuge besonders Busse oder Geländewagen. Transport der Kabine liegend (2 Kabinen) Daten:Tandemachse (gebremst); Jumboräder 10 Zoll; Länge 3,50 Meter (Innen); Breite 2,10 Meter (Innen); Höhe 1,85 Meter (Innen); zul. Gesamtgewicht 2,5 t. Der Anhänger mit einer Breite von 2,10 Meter kann i.d.R. mit einem Pkw gezogen werden. Bei einer Breite des Zugfahrzeugs von ca. 1,75 Meter entsteht ein Überstand des Anhängers von ca. 15 cm je Seite. Kostengünstige Standorte  Den Standort Ihres Betriebs wählen Sie günstigerweise vor den Toren der Städte.  Geeignet sind Standorte auf landwirtschaftlichen Betrieben für die Lagerung der Kabinen. Die Entsorgung der Hygieneboxen erfolgt in diesen Fällen über einen Fäkaltank (5 oder 10 cbm), der an der Betriebsstätte aufgestellt wird. Die Leerung des Fäkaltanks kann von herkömmlichen Unternehmen (Grubenentleerung, Kanalreinigung, Landwirte o.a. mit Entsorgung über eine Kläranlage) vorgenommen werden.  Standorte in ländlichen Regionen mit einem Anschluss an das öffentliche Netz können Vorteile bringen.  Ihre Kunden spüren die Wirtschaftlichkeit durch günstige Mietpreise, bei denen aber Sie verdienen. Vielfältige Kunden Ihre potentiellen Kunden befinden sich in direkter Nachbarschaft. Diverse Kundengruppen mieten mobile Toilettenkabinen zu unterschiedlichen Anlässen:  Bauunternehmen  Flohmärkte  Handwerksbetriebe  Jahrmärkte  Kleingartenvereine  Marktbeschicker  Ordnungsämter  Osterfeuer  Partydienste  Privatveranstaltungen  Spargelbauern  Sportveranstaltungen  Weinbauern  Zeltverleiher Professionelle mobifresh® Gründung Erfahrene Spezialisten für die Gründung von Unternehmen begleiten Sie individuell vor dem Hintergrund Ihrer ganz persönlichen Situation. In diesem Zusammenhang bekommen Sie alle notwendigen Hilfestellungen. Sie erhalten den auf der Grundlage breiter Erfahrungen entwickelten Businessplan sowie die Unterstützung bei der Beschaffung möglicher Förderkredite und Zuschüsse. Persönlich Unterstützung erhalten Sie durch Ihren regionalen Existenzgründungsberater ganz in Ihrer Nähe. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass bereits die Gründungsberatung z.B. von den Arbeitsagenturen gefördert wird. Inhalt des Businessplans  Inhaltsverzeichnis  Angaben zur Person des Gründers  Qualifikationsprofil des Gründers  Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens  Rechtsformwahl  Beschreibung der Vertriebs- und Akquisitionswege  Kaufmännische Organisation  Wettbewerbsanalyse / Marktbewertung  Alleinstellungsmerkmale  Standortanalyse  Risikoanalyse  Investitionsplanung  Kapitalbedarf / Sicherheitenaufstellung  Rentabilitätsplanung  Cash-flow-Berechnung  Break-even-Berechnung / Mindestumsatzplanung  Liquiditätsplanung  Bemerkungen Wenn Sie vom Grundsatz her interessiert sind, Ihre Zukunft positiv zu verändern, dann machen Sie jetzt den Anfang und rufen uns an oder senden sie uns das Kontaktformular (siehe nächste Seite) In einer ausführlichen Präsentation über die mobifresh® Partnerschaft nehmen wir uns die Zeit für Sie, unverbindlich und individuell. Lernen Sie die für Sie zuständigen Ansprechpartner persönlich kennen und erfahren Sie wichtige Dinge über eine Existenzgründung, Finanzierungsmöglichkeiten, Schulungen, Verträge und alles das, was Sie interessiert, was Sie wissen möchten und wissen müssen. Unterstützung der mobifresh® Partnerbetriebe Kontinuierliche Betreuung Die mobifresh® Zentrale ist jederzeit Ihr Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen, sei es fachlicher oder vertrieblicher Art. Durch individuelle Vertriebsmaßnahmen unterstützen wir Ihrem unternehmerischen Erfolg. Hotline für allgemeine Fragen Wir stehen Ihnen täglich für sämtliche Fragen zum Vertrieb, technischen Service und Abrechnungswesen zur Verfügung. Newsletter Durch unsere regelmäßig erscheinenden Newsletter bleiben Sie „up to date“. Wir geben Ihnen Tipps zur Kundengewinnung und Bürorganisation, liefern Ihnen Steuertips und moderieren das Forum der mobifresh® Partnerbetriebe. Internetpräsenz Auf der mobifresh® Internetplattform erhalten Sie Ihre ganz spezielle Plazierung. Ihre individuelle regionale Leistung in der Verbindung mit dem flächendeckenden mobifresh® Netzwerk macht Sie stark gegenüber jedem anderen Anbieter. Schulungen Marketing und Vertrieb Kontinuierliche Schulungen zur Kundengewinnung und Kundenbindung unterstützen Sie beim Management Ihres regionalen Marktes. Mailingaktionen Unsere qualitativ hochwertigen Datenbanken unterstützen Sie in Ihrem regionalen Gebiet. In Ihrem Namen sprechen wir werbewirksam potentielle Kunden über die personalisierte Werbung an. Callcenterunterstützung Zur Aufbereitung Ihres Vertriebsgebietes und zur Umsetzung bundeseinheitlicher Aktivitäten unterstützt Sie das mobifresh® Call Center. Erfahrene Spezialisten spüren für Sie den aktuellen Bedarf auf. Diesen vorbereiteten Kontakten können Sie direkt in Ihrer Region persönlich nachgehen. Rahmenverträge mit Großkunden Die mobifresh® Zentrale schließt flächendeckende Großkundenvereinbarungen ab und reicht diese Aufträge an Sie als regionalen Partner weiter. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch „ERFA“ Die Kommunikation zwischen den einzelnen Partnern und der Austausch von praktischen Erfahrungen macht Sie zu einem leistungsfähigen mobifresh® Netzwerkpartner. Gegenseitige Hilfeleistungen Als mobifresh® Partner befinden Sie sich in einer starken Gemeinschaft. Sollten Sie einmal krank werden oder länger in Urlaub fahren, so werden wir gemeinsam eine Lösung finden, wie Ihre Kunden in dieser Zeit weiter betreut werden können. Der sichere Weg in die mobifresh® Selbständigkeit Leistungen des Regionalpartners (Franchisenehmer) • Vermietung des mobifresh® Systems • Regionales Standortmarketing bzw. standortorientierte Strategie • Regionale Werbung • Mitwirkung an Gremien • Teilnahme an Trainings • Durchführung des Service Anfangs- Leistungen der Systemzentrale (Franchisegeber) • Markenkonzept • Standortanalyse • Finanzierungsberatung • Rentabilitätsberechnung • Betriebsgestaltung • Einführungstraining • Handbuch • Checkliste für die Eröffnung des Franchisebetriebes Kontinuierliche Leistungen der Systemzentrale (Franchisegeber) • Vermittlung der Systemziele • Unternehmens- und Strategieberatung • Controlling • Betriebsvergleiche • Zentrale Werbung • Rechnungswesen • Markenpflege • Training • Handbuchaktualisierung Systemmanagement durch die Systemzentrale • Anpassung der Systemziele • Optimierung der Strategie • Franchisenehmerprofil • Franchisenehmerakquisition • Franchisenehmerauswahl • Gremien (Partnertagung, Erfa, Arbeitskreise, Beirat) • Gebietsstruktur Wer sich dem mobifresh® Franchisesystem anschließt, mindert entscheidend Risiken, die speziell in der Aufbauphase eine Betriebes lauern. Partner des mobifresh® Systems vermeiden Fehler und kommen schneller zum Ziel. Während mehr als 60% aller Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit scheitern, geraten nach Informationen des Deutschen Franchiseverbandes nur etwa 6% der Franchisebetriebe in eine schwierige wirtschaftliche Situation. Eine Partnerschaft mit mobifresh® ist somit der sichere Weg in die Selbständigkeit. Vertragsinhalte (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Da es viele unterschiedliche Franchise-Systeme gibt, existiert auch kein standardisierter Franchise-Vertrag. Jedes System hat ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Vertragswerk. Aus diesem Grund ist es ratsam, immer einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Angaben, die Bestandteil eines jeden Vertrags bilden, sind: • die dem Franchise-Geber eingeräumten Rechte; • die dem einzelnen Franchise-Nehmer eingeräumten Rechte; • die dem einzelnen Franchise-Nehmer zur Verfügung zu stellenden Waren und/oder Dienstleistungen (soweit eine Bezugspflicht vereinbart wurde); • die Pflichten des Franchise-Gebers; • die Pflichten des einzelnen Franchise-Nehmers; • die Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Franchise-Nehmers; • die Vertragsdauer, die so befristet sein soll, dass der Franchise-Nehmer seine franchise-spezifischen Anfangsinvestition amortisieren und einen Gewinn erzielen kann; • die Grundlage für eine eventuelle Verlängerung des Vertrages; • die Bedingungen ,nach denen der einzelne Franchise-Nehmer das Franchise Geschäft kaufen oder übertragen kann, sowie mögliche Vorkaufsrechte Franchise-Gebers in dieser Hinsicht; • diejenigen Bestimmungen, die sich auf den Gebrauch der typischen Kennzeichnungen des Firmennamens, der Marke, der Dienstleistungsmarke, des Ladenschilds, des Logos oder andere besondere Identifikationsmerkmale des Franchise-Gebers beziehen; • das Recht des Franchise-Gebers, das Franchise-System an neue oder geänderte Verhältnisse anzupassen (= Innovation des Systems); • Regelungen über die Beendigung des Vertrags; • Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen Eigentums des Franchise-Gebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende; • Belehrung über das Widerrufsrecht, falls eine Bezugspflicht besteht. Rechte und Pflichten für den Franchisenehmer (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Jedes Franchise-System besteht aus einem Geflecht von Rechten und Pflichten der Franchise-Partner. Diese sollten möglichst genau definiert sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Sie als Franchise-Nehmer haben das Recht auf Information, der Franchise Geber wiederum hat die Pflicht zur Information. Hierzu zählt das Recht auf ein Systemhandbuch, das gleich einer Betriebsanleitung das gesamte Know-how enthält, das Sie zur Betriebsführung benötigen. Sie haben ferner das Recht auf: • Ein System mit positivem Image und Wettbewerbsvorteilen • Umfassende Betreuung durch den Franchise-Geber • Aus- und Fortbildung • Werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen Zu den Pflichten des Franchise-Nehmers gehören: • Die Einhaltung der im Handbuch festgeschriebenen Grundsätze und Merkmale des Systems • Die Zusammenarbeit des Systembetreuer und Durchführung der mit dem Franchise-Geber verabschiedeten Maßnahmen • Der Besuch der Seminare und Schulungen der Franchise-Zentrale zwecks Fortbildung • Die Durchführung von regionalen Werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen • Die Zahlung der Franchise-Gebühren Rechte und Pflichten des Franchisegebers (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Richtlinien Grundsätzlich unterstützt der Franchise-Geber den Franchise-Nehmer in sämtlichen Bereichen, um den Erfolg des Partners und damit auch den des Systems fortwährend zu sichern. Zu diesem Zweck verpflichtet, sich der Franchise-Geber in der Regel am Ende der Systemaufbauphase zu folgenden Leistungen, die Attraktivität des Franchise-Partners am Markt erhöhen und seine Unternehmensführung erleichtern (Diese Aufgaben stellen eine laufende Verpflichtung des Franchise-Gebers dar, um kontinuierlich erfolgreich am Markt bestehen zu können): • Entwicklung eines multiplizierbaren Geschäftstyps mit deutlichen Wettbewerbsvorteilen • Perfektionierung und Standardisierung des betrieblichen Ablaufs • Dokumentation des gesamten Know-hows für Betriebsaufbau und Betriebsführung • Intensive Werbung, Verkaufsfördermaßnahmen • Erhöhung des Bekanntheitsgrads einer geschützten Marke mit positivem Image • Umfassende Unterstützung des FN beim Betriebsaufbau • Qualifizierte Beratung des FN vor Ort • Weiterbildung des FN • Information des FN u.a. über Marktsituation, Entwicklung des eigenen Produkts • Kompetenzorientierte Aufgabenteilung • Zugriff auf Spezialisten, insbesondere für Betriebswirtschaft, Marketing, EDV, Finanzierung • Erarbeitung eines auf das Konzept zugeschnittenen Franchise-Vertrags und von “Spielregeln“ zur Gewährleistung einer reibungsarmen, engagierten Kooperation • Qualitätsmanagement des Systems, d.h. klare Organisationsstrukturen und -abläufe auf der Grundlage der Normenreihe DIN EN ISO 9000ff Rechte: Die Rechte des Franchise-Gebers liegen vorwiegend im „Controlling", d.h., in der zeitnahen Beobachtung und ratgebenden Einflussnahme hinsichtlich des wirtschaftlichen Erfolgs des Franchise-Nehmers. Sie als Franchise-Geber haben jederzeit das Recht zu überprüfen, ob der Franchise-Nehmer die im Handbuch festgeschriebenen Grundsätze und seine vertraglich festgelegten Pflichten systemkonform erfüllt. Sie haben das Recht, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität des Systems zu sichern bzw. das System an neue Verhältnisse anzupassen. Doch vor allem haben Sie das Recht, für die von Ihnen erbrachten Leistungen Gebühren zu erheben. Beiräte Beiräte in Franchise-Systemen dienen dem Informationsaustausch zwischen der Franchise-Zentrale und den Franchise-Nehmern. Ihre Etablierung ist nicht zwingend, doch sollte man bedenken, dass sie einen wesentlichen Bestandteil einer gelebten Partnerschaft darstellen. Der Beirat gibt den Franchise-Nehmern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung des Systems mitzuwirken. Er gibt ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, Bedürfnisse, Wünsche und Grundstimmungen der Franchise-Nehmer bei Systemfragen zu erfahren. Der Beirat tritt als Bindeglied zwischen dem Franchise-Geber und dem Franchise-Nehmern auf. Der Beirat besteht neben Mitgliedern der Systemzentrale aus gewählten Franchise-Nehmern, die die Interessen und Belange aller Franchise-Partner des Systems vertreten. Er übt eine beratende Funktion in der Franchise-Zentrale aus, kann bei wichtigen Sachentscheidungen mitstimmen und hat eine Schlichtungsfunktion bei Streitigkeiten zwischen Franchise-Nehmern oder bei Auseinandersetzungen zwischen Franchise-Nehmer und Franchise-Geber. Der Beirat hat aber weder eine faktische Entscheidungskompetenz, noch kann er den Franchise-Geber überstimmen. Beiräte oder Franchise-Nehmer-Ausschüsse sollten spätestens dann in einem System eingeführt werden, wenn das System über 20 Franchise-Nehmer hinaus wächst. Liegt die Zahl der Partner darunter, ist der persönliche Kontakt zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmern und somit eine gemeinsame Entscheidungsfindung noch möglich. Training Die EU-Kommission wie auch der Europäische Verhaltenskodex für Franchising verpflichten den Franchise-Geber, als Bestandteil des Franchise-Pakets sein in der Praxis erworbenes Know-how dem Franchise-Nehmer zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt das Training des Franchise-Nehmers, das von einer Anfangsschulung über Fortbildungsangebote bis hin zu Fachschulungen und Spezialausbildungen reicht und zu den Dauerverpflichtungen des Franchise-Gebers zählt. Je umfassender und intensiver die Schulung, desto erfolgreicher ist der Franchise-Nehmer. In der Regel ist der Franchise-Nehmer umso erfolgreicher, je umfassender und intensiver die Schulungen sind. Außerdem steigern Training und Schulungen das Zugehörigkeitsgefühl und binden den Partner stärker in das System ein. Ziel der Schulungen sollte sein, dem Franchise-Nehmer die organisatorischen Abläufe des Betriebtyps detailliert darzustellen und ihm alle Informationen über das Produkt/ die Dienstleistung zu vermitteln. Für erfolgsorientierte Franchise-Systeme ist eine umfassende Schulung der Franchise-Nehmer unabdingbar. Nur wenn der Partner ausreichende Kenntnisse über das System und den Betriebstyp besitzt und den Umgang mit dem Kunden beherrscht, kann er auch sein Unternehmen entsprechend des Systemkonzepts führen. Trainingsschwerpunkte sollten sein: • Betriebswirtschaft • Finanzwesen • Warenwirtschaft • Mitarbeitersuche, -auswahl und -führung • Verkauf und Verhalten • Waren- und Sortimentskunde • Betriebs-/Geschäftsordnungssystem • Betriebshandbuch Leistungen des Franchisegebers (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Als Franchise-Nehmer werden Sie von Anfang an von Ihrem Franchise-Geber unterstützt. Ihr geschäftliches Risiko wird dadurch vermindert, ohne dass Sie Ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verlieren. Die Leistungen des Franchise-Gebers sind grundsätzlich im Franchise-Paket enthalten. Der Franchise-Geber bietet Ihnen eine schlüsselfertige Existenz mit Wettbewerbsvorteilen, d.h. Markenartikel - einen Markenartikel mit einem klaren Produktversprechen - Gewinn - vermindertes Risiko Produkt - ein „Produkt" mit umfassendem Service - Installation - Wartung - Erfolgsüberwachung Angebot - ein Angebot im speziellen Markt - Existenzen - Diversifikation - Bestandssicherung Jeder Franchise-Geber bietet dem Franchise-Nehmer zusätzlich einen Katalog von Dienstleistungen an, die den Erfolg des Franchise-Nehmers fördern. Hier einige der häufigsten Leistungen: Standortsuche Der Franchise-Geber unterstützt den Franchise-Nehmer bei der Suche nach einem geeigneten Geschäftsstandort, der für Image und Umsatz von Bedeutung ist. Die Standorthilfe durch den Franchise-Geber ist oftmals eine Standardleistung, die vertraglich festgelegt ist und in der Regel mit der Eintrittsgebühr abgegolten wird. Einrichtungs- und Starthilfe bei der Geschäftseröffnung Das Einrichtungskonzept wird häufig vom Franchise-Geber gestellt, der die Einhaltung dann auch überwacht. Die einheitliche Ausstattung der Betriebe ist für das Systemimage von größter Bedeutung, fördert sie doch den Wiedererkennungswert beim Kunden. Günstige Einkaufskonditionen Der Franchise-Geber kann aufgrund seiner Marktstellung günstige Großkundenkonditionen mit Lieferanten aushandeln. Dies gilt auch für den dem jeweiligen System angeschlossenen Franchise-Nehmer. Manche Systeme bieten auch ein Warenwirtschaftssystem an. Werbung Werbung zielt auf die Vermarktung des Produkts/Dienstleistung des Systems ab und steigert seinen Bekanntheitsgrad. Die Entwicklung des Werbekonzepts, der Werbemittel sowie der überregionalen Medienwerbung, die den einheitlichen Auftritt des Systems am Markt stärken, obliegt dem Franchise-Geber. Die für diese Leistung vom Franchise-Nehmer zu zahlende Werbegebühr ist meist im Vertrag festgeschrieben und beträgt im Durchschnitt 1-3% vom Umsatz. Sie wird vom Franchise-Geber treuhänderisch in einem Werbefonds verwaltet. Die regionale Werbung übernimmt der Franchise-Nehmer insofern, als er das bestehende Konzept umsetzt und dessen Budget selbst, zum Teil im Rahmen von Arbeitsgruppen mit dem Franchise-Geber, erarbeitet. Schulung und Betreuung Die umfassende Schulung des Franchise-Nehmers beginnt meist vor Vertragsunterzeichnung, wenn der angehende Franchise-Nehmer mit dem System vertraut gemacht wird. Diese Anfangsschulungen gewährleisten den erfolgreichen geschäftlichen Einstieg. Viele Systeme haben eigene Schulungszentren, in denen die Partner weitergebildet werden. Im weiteren Verlauf der Partnerschaft wird durch regelmäßige Fortbildung der kontinuierliche Erfolg des Franchise-Nehmers gesichert. Während der Partnerschaft erfährt der Franchise-Nehmer eine laufende Betreuung durch die System-Zentrale bzw. durch so genannte Systembetreuer, die sich in der Regel jeweils um ca. 20 Franchise-Nehmer kümmern. EDV-System Viele Systeme verfügen über ein speziell auf das Franchise-System zugeschnittenes EDV-System, das dem Franchise-Nehmer zur Verfügung gestellt wird. Dies ermöglicht eine systemspezifische Aufgabenbearbeitung und erleichtert dem Franchise-Nehmer die Bewältigung seiner Aufgaben in Organisation, Rechnungswesen, Controlling und anderen Bereichen. Finanzierungshilfe In der Regel legt der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer als Kalkulationsgrundlage seine Finanzierungs-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung vor. Diese Unterlagen dienen auch zum Nachweis der Förderungswürdigkeit des Konzepts als Vorlage bei der Bank. Zu den weiteren Finanzierungshilfen, die der Franchise-Geber bieten kann, gehören Darlehen, Mietzuschüsse, Lieferanten-/Warenkredite und die Staffelung der Eintritts- bzw. der laufenden Gebühr. Versicherungsmöglichkeit Einige Systeme haben zugunsten ihrer Franchise-Nehmer Existenzversicherungs- oder Selbsthilfevereine eingerichtet, die ihre schuldlos in Not geratenen Mitglieder temporär absichern (z.B. bei Krankheit oder schweren Verkehrsunfällen). 1998 hat der Deutsche Franchise-Verband zusammen mit der DBV-Winterthur Versicherung ein Versorgungswerk für die Franchise-Wirtschaft gegründet. Dieses ermöglicht Franchise-Gebern ebenso wie Franchise-Nehmern und ihren jeweiligen Angestellten im Falle von Krankheit, Berufsunfähigkeit, Tod und im Rentenalter die eigenverantwortliche Absicherung. Franchise in der Praxis (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Ein Franchise-System ist eine Partnerschaft selbstständiger Unternehmer. Der Franchise-Geber entwickelt, multipliziert, optimiert den erfolgserprobten Betriebstyp und führt fortlaufend Innovationen durch. Der selbstständige Franchise-Nehmer übernimmt nach einer ausführlichen Anfangsschulung unter dem Namen der Marke des Franchise-Gebers das auf den jeweiligen Betriebstyp bezogene Konzept und setzt es am lokalen Markt, an seinem gewählten Standort um. Im Detail bedeutet dies: Der Franchise-Geber entwickelt eine Geschäftsidee von A-Z, von den Produkten über Werbung, Ladengestaltung bis hin zur Schulung. Anschließend realisiert er seine Idee in Form von mindestens einem Pilotbetrieb. Dabei systematisiert und perfektioniert er permanent sowohl Arbeitsabläufe als auch Organisationsstrukturen. Das erprobte, ausgereifte und „funktionierende" Geschäftskonzept wird dann Franchise-Nehmern zur Betreibung an, in der Regel, vertraglich festgelegten Standorten zur Verfügung gestellt. Der Franchise-Nehmer erwirbt bei der Übernahme eines Geschäftskonzepts das Recht und die Pflicht, den bekannteren Markennamen des Franchise-Gebers als sein „Türschild" zu verwenden. Das Nutzungsrecht an der Marke und dem damit verbundenen Know-how berührt nicht die unternehmerische Selbstständigkeit des Franchise-Nehmers. Franchise-Nehmer verfügen über jeglichen unternehmerischen Spielraum. Dazu gehört neben der freien Verfügung über Ort und Zeit ihres Arbeitseinsatzes auch die Freiheit, so viele Mitarbeiter wie nötig einzustellen. Ferner existieren keine rechtsverbindlichen Weisungen und Vorgaben zur Durchführung und Organisation ihres Franchise-Betriebs. Die Regelungen, die im Partnerschaftsvertrag und im Handbuch enthalten sind, werden den üblichen Kooperationspflichten zugeordnet und dienen der Gewährleistung der Einheitlichkeit in der Systemanwendung. Alles, was ein Franchise-Nehmer tun muss, ist, sich mit seinem fachlichen- auch branchenfremden - Wissen, seinem Kapitaleinsatz und seiner Motivation für ein Franchise-System zu entscheiden! Dabei sollte bedacht werden, dass jedes Franchise-Konzept verschiedene Anforderungen an den jeweiligen Franchise-Partner stellt. Franchise-Geber und Franchise-Nehmer haben dieselben Ziele: maximalen Gewinn und optimale Sicherheit! Franchise Finanzierungsmöglichkeiten (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Das Ziel einer Existenzgründung im Franchising, gute unternehmerische Ideen erfolgreich umzusetzen, erfordert stets die erforderliche Eigenkapitalausstattung. Diese gestaltet sich stets prozentual zu dem entsprechenden Investitionsbedarf und bildet die Basis für das erste Gespräch mit dem finanzierenden Geldinstitut. Dies ist in der Regel die „Hausbank", da Kreditvergaben bei Banken immer noch regionale „Hoheit" genießen. Der zentrale Punkt ist das betriebsnotwendige Eigenkapital. Erst eine entsprechende Ausstattung ermöglicht dem Existenzgründer seine Gestaltungsfreiheit, Chancen schnell wahrnehmen zu können und vorausschaubaren und/ oder unvorhergesehenen Herausforderungen gelassen zu begegnen. Informieren Sie sich stets bei verschiedenen Kreditinstituten, fragen Sie nach der Einbindung von Eigenkapitalhilfe, ERP-Darlehen, Bürgschaftsbanken, Beteiligungsgesellschaften, Förderprogrammen etc. bei Ihrer Finanzierungsanfrage. Ein kompetenter „Banker" wird Sie umfassend informieren und Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung anbieten. Wie setzt sich der Investitionsbedarf zusammen? Üblicherweise stellen Einstiegsgebühr, Ladeneinrichtung, Büroeinrichtung, Fuhrpark, Maschinen, Warenbestand, Personalkosten, etc. gerade in der Startphase den größten Kostenblock dar. Europäischer Verhaltenskodex (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Dieser Ehrenkodex behandelt im wesentlichen die „partnerschaftlichen Spielregeln" zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Er bildet eine verpflichtende Grundlage für alle diejenigen Franchise-Geber, die einem der europäischen Franchise-Verbände angeschlossen sind. Der neue Europäische Verhaltenskodex für Franchising wurde am 1. Januar 1992 mit den ergänzenden Bestimmungen als Ehrenkodex für die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbands e.V. (DFV) in Kraft gesetzt. Alle nationalen Franchise-Verbände in Europa haben sich dem Europäischen Verhaltenskodex für Franchising verpflichtet. Die Ergänzungen, die sich jeweils nach dem Land und seiner spezifischen Rechtslage richten, sind dabei für die jeweiligen Ehrenkodices kennzeichnend. Ausschließlich Mitglieder und Anwärter des DFV dürfen diesen Ehrenkodex verwenden und sich auf ihn beziehen, der Verband wird aber stets bestrebt sein, auch die nicht unter seinem Dach organisierten Franchise-Geber anzuhalten, die Bestimmungen aktiv umzusetzen. Die wichtigsten Bestimmungen des Ehrenkodexes kurz dargestellt: • Das vom Franchise-Geber nachzuweisende Erfahrungswissen muss sich vor Vertragsabschluss mit dem ersten Franchise-Nehmer in wenigstens einem Pilotprojekt manifestiert haben. • Der Franchise-Geber ist zur Anfangsschulung eines jeden Franchise-Nehmers verpflichtet, um den erfolgreichen Markteinstieg des Franchise-Nehmers zu sichern. • Der Franchise-Geber muss dem Franchise-Nehmer vor Vertragsunterzeichnung ein Exemplar des Ehrenkodexes aushändigen. Der Ehrenkodex benennt die wesentlichen Vorschriften fairer Verhaltensweisen für die Franchise-Wirtschaft. • Der Franchise-Geber muss dem zukünftigen Franchise-Nehmer innerhalb einer angemessenen Frist vor Vertragsunterzeichnung „alle für das Franchise-Verhältnis wichtigen Informationen und Unterlagen" schriftlich übergeben haben. Dies bedeutet zum Schutz des Franchise-Gebers aber nicht, dass vor Vertragsunterzeichnung eine komplette Know-how-Übertragung vorgesehen ist. Im Zweifelsfall sollten Franchise-Geber Vorverträge abschließen, um ihr Know-how zu schützen. Für einen Vorvertrag kann der Franchise-Geber Gebühren verlangen, die dann später bei Abschluss des Franchise-Vertrags angerechnet werden. • Der Franchise-Nehmer erhält vom Franchise-Geber vor Vorvertrags-Abschluss eine schriftliche Mitteilung über den Zweck des Vorvertrags und über die Entgeltregelung. • Der Europäische Verhaltenskodex zwingt den Franchise-Geber, dem Franchise-Nehmer den Franchise-Vertrag unmittelbar nach Unterzeichnung durch beide Parteien auszuhändigen. Diese Ausführungen gehören zum Kern des Ehrenkodexes des DFV, der aus dem Europäischen Verhaltenskodex abgeleitet wurde. Die ausführliche Originalversion dieses Ehrenkodexes finden Sie als Anlage. Durch die Umsetzung aller Bestimmungen des Ehrenkodexes kommen Franchise-Geber als Mitglied und Anwärter des DFV der wesentlichen Verpflichtung von erfolgsorientiertem Franchising nach und tragen dazu bei, dass sich die Franchise-Wirtschaft weiter im Rahmen der „Selbstregulierung" entwickeln kann. Erfolgsfaktoren (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Der Erfolg eines Franchise-Systems beruht auf Synergie. Das Verschmelzen der einzelnen Elemente ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Markenpotential Voraussetzung für den Franchise-Erfolg ist ein auf Dauer - mindestens für 10 Jahre - gesichertes Marktpotential. Ausschlaggebend ist hierbei der Bedarf der Zielgruppen. Idealerweise besteht bei diesen ein überregionaler und regelmäßig wiederkehrender Bedarf. Außerdem sollte der Markt, in dem Sie Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung vertreiben, auch weiterhin wachsen. Wettbewerbskraft Der Erfolg des Franchise-Systems ist auch vom Marktanteil abhängig. Entscheidend ist der Wettbewerbsvorteil, den Sie Ihren Franchise-Nehmern bieten. Dieser kann z.B. durch das Produkt, die Dienstleistung, den Auftritt am Markt oder das Image erreicht werden. Controlling Voraussetzung für den Erfolg eines Franchise-Systems ist auch, dass die Unternehmensziele festgelegt und mit Daten abgesichert werden, um sowohl eine Optimierung des Konzepts als auch eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Beratung des Franchise-Nehmers gewährleisten zu können. Dies umfasst auch die Förderung und Qualitätssicherung der partnerschaftlichen Leistungen. Partnerpotential Das Anforderungsprofil des Franchise-Gebers bestimmt das Potential des Franchise-Nehmers. Wenn Ihr Anforderungsprofil branchenfremde Franchise-Nehmer ohne Vorkenntnisse, ohne besondere Fähigkeiten und sowohl männliche als auch weibliche Partner umfasst, erhalten Sie ein großes Partnerpotential. Je nach Branche verringern Sie jedoch mit jeder Einschränkung das Partnerpotential. Viele Franchise-Geber haben die Erfahrung gemacht, dass branchenfremde Partner flexibler sind und sich schneller in das Konzept einarbeiten. In der Handwerksbranche hingegen haben branchenerfahrene Fachleute einen höheren Stellenwert. Übertragbarkeit der Erfolgsformel Die Erfolgselemente müssen standardisiert und genau definiert werden, denn Franchise-Erfolge beruhen auf Multiplikation. Diese ist dann am einfachsten, wenn die Komponenten klar beschrieben sind und sich ohne besondere Anpassung übertragen lassen. Des weiteren muss die Produktqualität reproduzierbar und das „Produkt" möglichst unabhängig von der Persönlichkeit des Franchise-Gebers sein. Know-how-Basis Fundierte Erfahrungen des Franchise-Gebers auf allen Gebieten sind unverzichtbar für Markterfolg und Partnerschaft. Als Franchise-Geber sind Sie das Vorbild für Ihre Franchise-Nehmer -vorausgesetzt, Sie verfügen über Erfahrungen in sämtlichen Bereichen wie z.B. Projekt-Management und Kenntnisse der Wirkungen im Franchise-System sowie der Erfolgseffekte am Markt. Bei Fragen erhalten Sie umfassenden Rat von den dem DFV angeschlossenen Beratern. Kapitalbasis Viele Franchise-Systeme scheitern an mangelndem Kapital oder an erforderlichen Investitionen. Voraussetzung ist ein gutes Konzept, die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen und vor allem die Finanzierung der „Durststrecke" sowie der Expansion Ihres Systems. Sie sollten immer über genügend finanzielle Reserven verfügen. Bindungskraft Der Franchise-Geber muss gegenüber seinem Franchise-Nehmer eine starke Bindungskraft entwickeln, um diesen auch nach Jahren im System zu halten. Dies erreichen Sie unter anderem durch günstige Einkaufskonditionen für den Franchise-Nehmer, durch Ihre maßgebliche Kompetenz und/oder einen sicheren Know-how-Vorsprung gegenüber Ihrem Partner. Bereits bei der Planung ihres Konzepts sollten Sie darauf achten, rechtzeitig die notwendigen Rechtsschutzmaßnahmen für ihr System zu ergreifen. Insbesondere der Markenschutz (national/international) ist bei der Imagebildung für ein Franchise-System unerlässlich. Stehen Sie als Franchise-Geber mit einem jungen System erst am Anfang, ist es ratsam, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Gerade in der Planungs- und Aufbauphase müssen Sie eine Reihe von finanziellen Vorleistungen erbringen. Darunter fallen die Finanzierung des eigenen Franchise-Betriebes, des anfänglichen Warenbestands und der System-Zentrale. Hinzu kommen die Kosten der Vertragskonzeption, die Kosten für die Erstellung der Handbücher und für die Suche der Franchise-Nehmer. Es sollten immer ausreichend finanzielle Mittel zur Optimierung und zur Weiterentwicklung des Systems vorhanden sein. Die alleinige Finanzierung der zu erwartenden Systemleistungen aus der Eintrittsgebühr zukünftiger Partner ist in der Regel sehr problematisch. Der Grossteil der Leistungen muss allen Beteiligten von vornherein zur Verfügung stehen. Einnahmequellen für den Franchisegeber (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Die primäre Einkommensquelle des Franchise-Gebers ergibt sich grundsätzlich aus den Gebührenzahlungen seiner Franchise-Partner: Die Eintrittsgebühr als Beitrag des Franchise-Nehmers für die Teilhabe am System, aber auch als Ausgleich für die Akquisitions- und Schulungskosten des Franchise-Nehmers in der Anfangsphase, die laufenden Gebühren als Haupteinnahmequelle des Franchise-Gebers für seine Dienstleistungen an den Franchise-Partner sowie für die Bekanntheit der Marke. Weitere Einnahmequellen können realisierbare Margen aus Warenlieferung, Erstausstattung und Verkauf von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen sowie technischer Geräte an den Franchise-Partner sein. Zusammenfassend ergibt sich die Einnahmequelle durch Leistungen des Franchise-Gebers wie z.B.: • Partnerakquisition und Gewährung des Franchise-Rechts an den Franchise Nehmer • Verkaufsförderung, Schulungen und Betreuung • Verkauf von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen • Mieteinnahmen (z.B. Vermietung eigener Flächen an Franchise-Nehmer) • EDV- und Buchhaltungsgebühren • Vermittlungsgebühren von Krediten an Franchise-Nehmer • Einen Kostendeckungsbeitrag stellt das treuhänderisch verwaltete Werbebudget des Franchise-Systems dar. Hier zahlt der Franchise-Nehmer meist für den überregionalen Auftritt des Systems. Der Franchise-Geber setzt diese Mittel gemäß seines Marketingkonzepts optimal ein und legt darüber regelmäßig Rechenschaft ab. Eignung des Franchisenmehmers (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Bevor Sie Franchise-Nehmer werden sollten Sie genau überprüfen, ob Sie auch tatsächlich den Anforderungen und Belastungen der Selbstständigkeit gewachsen sind. Hier spielen nicht nur Charaktereigenschaften, sondern auch die finanzielle Situation, das familiäre Umfeld und die Identifikation mit dem Franchise-System eine Rolle. Stellen Sie sich als potentieller Franchise-Nehmer folgende Fragen: • Will ich mich einem leistungsstarken Verbund anschließen und dabei die für das Funktionieren des jeweiligen Franchise-Systems notwendigen Vorgaben einhalten? • Will ich mich im Wesentlichen auf Verkauf, Kundenbetreuung, Erschließung des regionalen Marktes und die Führung meines Personals konzentrieren? • Verfüge ich über ausreichende kaufmännische und/oder fachliche Qualifikationen für die Selbstständigkeit und bin ich bereit ständig dazuzulernen? • Kann und will ich teamorientiert arbeiten? • Bin ich bereit, Entscheidungen zu akzeptieren, die mir nicht gefallen? • Lebe ich nicht in der Illusion schnell und mühelos nebenbei reich zu werden? • Bin ich bereit, wöchentlich 60-80 Stunden zu arbeiten? • Steht meine Familie hinter der Entscheidung und kann sie sich mit dem Geschäftskonzept identifizieren? • Ist meine Finanzierung gesichert und reichen meine finanziellen Reserven aus, um bei Bedarf die ersten Monate zu überbrücken? • Verfüge ich über genug Selbstvertrauen, um eventuelle Rückschläge wegzustecken? Alle diese Fragen sollten Sie vor dem ersten Gespräch mit dem für Sie interessanten Franchise-Geber mit JA beantworten können. Checkliste und Tipps (Quelle: Deutscher Franchiseverband) Grundsätzlich ist der Franchise-Vertrag ein vom Franchise-Geber vorgefertigtes Dokument, das allen Franchise-Nehmern des Systems in gleicher Weise vorliegt. Die Tatsache, dass Franchise-Verträge den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wirtschaftsverkehr gleichgestellt werden, schützt Sie als Franchise-Nehmer nicht selten vor strukturellen Ungleichgewichten. Folgendes sollten Sie bei Vertragsunterzeichnung beachten: • Falls der Vertrag eine Warenbezugsverpflichtung enthält und/oder der Franchise-Geber den Vertrag mit Ihnen als Existenzgründer abschließt: Hat der Franchise-Geber Sie über Ihr Widerrufsrecht (innerhalb einer Woche) belehrt? • Ist die Belehrung unterblieben oder entspricht sie nicht dem Gesetz, können Sie den Vertrag sogar noch längstens ein Jahr nach Abschluss widerrufen. • Ist Ihre rechtliche Stellung als Selbstständiger eindeutig festgelegt? • Vertragsklauseln wie z.B. im Detail festgelegte Verkaufspreise oder eine nicht aus qualitativen Motiven begründete hundertprozentige Bezugsbindung sind unzulässig. Dies gilt allerdings zum Teil nicht für Eigenmarken. • Was geschieht bei Vertragsende? (Ende der Laufzeit außerordentliche Kündigung). Im Vertrag sollte geregelt werden, was mit Ihrem Franchise-Betrieb, dem Kundenstamm und den Waren geschieht. • Haben Sie die üblichen Versicherungen abgeschlossen? (Haftpflichtversicherung - auch für Schäden durch die Mitarbeiter - Feuerversicherung, Gebäude- und Inventarversicherung, Einbruchs- und Diebstahlversicherung etc.) Sind Sie fit für eine Existenzgründung? Überprüfen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen als Existenzgründer: 1. Fühlen sie sich fit genug, über längere Zeit auch mehr als 10 Stunden pro Tag zu arbeiten? JA NEIN 2. Können Sie Menschen motivieren? JA NEIN 3. Sind Sie bereit, sich auch in Ihrer Freizeit weiterzubilden? JA NEIN 4. Haben Sie genügend Durchsetzungskraft? JA NEIN 5. Verfügen Sie über genügend Selbstvertrauen, um eventuelle Rückschläge wegzustecken? JA NEIN 6. Haben Sie die volle Unterstützung Ihrer Familie? JA NEIN 7. Können Sie gut im Team arbeiten? JA NEIN 8. Können sie unter Umständen auf die Umsetzung Ihrer eigenen Ideen verzichten? JA NEIN 9. Sind Sie bereit, Entscheidungen zu akzeptieren, die Ihnen nicht gefallen? JA NEIN Überprüfen Sie auch Ihre Fähigkeiten, Eigenschaften und Wesensmerkmale: Skala von 1 bis 10 (1-wenig ausgeprägt, 10-stark ausgeprägt) Handwerkliche Fähigkeiten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Kaufmännische Fähigkeiten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Verkaufstalent, Kontaktfreude 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Organisationstalent 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Initiative 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Einsatzbereitschaft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Selbstvertrauen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Flexibilität 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Entscheidungsfreudigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Begeisterungsfähigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Zielstrebigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Finanzierung Ihrer Existenzgründung durch Existenzgründungsdarlehen der Deutschen Ausgleichsbank. MietClou und Ihr persönlicher Existenzgründungsberater helfen Ihnen in allen Bereichen bis hin zu gemeinsamen Gesprächen bei Banken. Partnerschaft eben von Anfang an. Ich verfüge über Eigenkapital: NEIN JA, über € 5.000.- JA, über € 15.000.- JA, über € 25.000.- Bitte machen Sie jetzt noch die Angaben zu Ihrer Person und senden uns dieses Kontaktformular zu. Vielen Dank für Ihr Interesse am mobifresh® Konzept und unserem Unternehmen. Wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Privatangaben: Name Vorname Geburtsdatum/Ort Familenstand Interessen/Hobbys Postadresse: Straße PLZ Ort Kontaktmöglichkeiten: Telefon Telefax Mobil E-Mail Web-Site
 

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